Jonas Böhler B.A.
Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
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WERTERMITTLUNG
Je nach Aufgabenstellung wird der Verkehrswert im Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren oder durch mehrere dieser Verfahren berechnet. Dabei richtet sich das Sachverständigenbüro Jonas Böhler nach dem §194 BauGB, der ImmoWertV und den Richtlinien für Sach-, Ertrags- und Vergleichswert.
Gründe für die Beauftragung sind häufig:
- Abbildung eines nachhaltigen Werts im Rahmen einer Kauf-/Verkaufsabsicht
- Wertermittlung für steuerliche Zwecke, z.B. zum Nachweis eines niedrigeren, gemeinen Wertes im Rahmen von Erbschaftssteuerangelegenheiten
- Schiedsgutachten im Klärungsfall nach § 317 ff. BGB
Wertermittlung im Überblick:
- Wertermittlung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Ferienimmobilien, Gewerbeimmobilien und weiteren Gebäudetypen oder Portfolios
- Wertermittlung von Grundstücken aller Art
- Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken, beispielsweise zur Erörterung des Wertes bei Einräumung eines Wohnrechtes, einer Rente, eines Weges- oder Leitungsrechtes an den Nachbarn
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